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Finanzen Steuern Recht

Sanierungsinstrument Eigenverwaltung

Sanierungschancen nutzen – Haftungsgefahren vermeiden

Die Insolvenzordnung (InsO), die die Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung zum 01.01.1999 ablöste, sah erstmals im deutschen Insolvenzrecht die Möglichkeit vor, dem Schuldner selbst die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse zu belassen.

Magdeburg 2017 | Manuel Sack, Braunschweig | Thorsten Hunsalzer, Hannover | Stefan Liese, Magdeburg

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