Finanzen Steuern Recht
Sanierungschancen nutzen – Haftungsgefahren vermeiden
Die Insolvenzordnung (InsO), die die Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung zum 01.01.1999 ablöste, sah erstmals im deutschen Insolvenzrecht die Möglichkeit vor, dem Schuldner selbst die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse zu belassen.
Magdeburg 2017 | Manuel Sack, Braunschweig | Thorsten Hunsalzer, Hannover | Stefan Liese, Magdeburg